Das Bürgerbüro informiert:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

(Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Anlage 8 e (zu § 24 a Absatz 2 Satz 1)

Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen.

Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Bei Führerscheinen mit

Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998

ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

vor 1953:              Umtausch bis 19. Januar 2033

1953 bis 1958:      Umtausch bis 19. Januar 2022

1959 bis 1964:      Umtausch bis 19. Januar 2023

1965 bis 1970:      Umtausch bis 19. Januar 2024

1971 oder später:  Umtausch bis 19. Januar 2025.

Bei Führerscheinen mit

Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999

gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

1999 bis 2001:                   Umtausch bis 19. Januar 2026

2002 bis 2004:                   Umtausch bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007:                   Umtausch bis 19. Januar 2028

2008:                                Umtausch bis 19. Januar 2029

2009:                                Umtausch bis 19. Januar 2030

2010:                                Umtausch bis 19. Januar 2031

2011:                                Umtausch bis 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033.

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

Für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden.

Für den Antrag zum Umtausch des Führerscheindokuments ist das Bürgerbüro zuständig.

Wir bitten Sie, diesbezüglich vorab unbedingt einen Termin zu vereinbaren.

Für den Umtausch wird folgendes benötigt:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass;
  • ein biometrisches Passfoto;
  • der aktuelle Führerschein;
  • die Gebühr in Höhe von 9,00 Euro.

Außerdem bitten wir alle Personen, die Ihre Führerscheine noch nicht umstellen lassen müssen, sich solange zu gedulden, bis sie an der Reihe sind.

Diese Anträge werden dann sowieso nachrangig bearbeitet, da der Andrang derzeit recht hoch ist.

Vielen Dank.