Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schauenburg

Bauleitplanung der Gemeinde Schauenburg

I. Bekanntmachung des Beschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Gewerbegebiet Hilschen 2“, OT Elgershausen

II. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

I. Bekanntmachung des Beschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Gewerbegebiet Hilschen 2“, OT Elgershausen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schauenburg hat in der 3. Sitzung der Wahlperiode 2021 bis 2026 am 09. September 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Gewerbegebiet Hilschen 2“ gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht.

 

Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 73 „Gewerbegebiet Hilschen 2“, genordet, ohne Maßstab

 

 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 „Gewerbegebiet Hilschen 2“ umfasst die Grundstücke der Gemarkung Elgershausen, Flur 17, Flurstücke 64/1, 65 (tlw.), 66 (tlw.), 67/1 (tlw.), 67/2 (tlw.), 68, 69, 70, 71 (tlw.), 72 (tlw.), 74 (tlw.) 75, 76 und 77/8 (tlw.), sowie Flur 16, Flurstücke 192, 193 (tlw.) und 194 (tlw.). Der Lageplan ist integraler Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab:

Ziel der Planung:

Die Gemeinde Schauenburg beabsichtigt, zwischen dem südlichen Ortsrand der Ortschaft „Elgershausen“ und der Landesstraße 3215 auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Die Gemeinde sieht den Planungsanlass in der Möglichkeit, Gewerbeflächen in angemessener Größe sowohl für die Eigenentwicklung in Form von Entwicklung, Erweiterung und Verlagerung ortsansässiger Betriebe, wie auch für auswärtige Interessenten unter der Voraussetzung, dass deren Ansiedlung der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur der Gemeinde Schauenburg entspricht, bereitzuhalten. Hierdurch soll die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Schauenburg sichergestellt werden, wodurch ein langfristiger Zuwachs von ortsnahen Arbeitsplätzen und deren Sicherung zu erwarten ist.

 

II. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Vorentwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Gewerbegebiet Hilschen 2“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, einem schalltechnischen Gutachten und einer Klimaexpertise kann gemäß § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 01.08.2022 bis einschließlich 29.08.2022 auf der Internetseite der Gemeinde Schauenburg www.gemeinde-schauenburg.de/bauen-wirtschaft/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Gemeinde Schauenburg, Fachbereich Bauen, OT Hoof, Korbacher Str. 300, 34270 Schauenburg oder in elektronischer Form an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorbringen. Zusätzlich können Anregungen bei der Gemeinde Schauenburg nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Rufnummer: +495601 9325-315 zur Niederschrift gebracht werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform bei der Gemeinde Schauenburg, Fachbereich Bauen, OT Hoof, Korbacher Str. 300, 34270 Schauenburg, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Rufnummer: +495601 9325-315.

Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Herrn Wiegartz (Tel.: +495601 9325-315; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) möglich. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schauenburg nur unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Schauenburg, den 25.07.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schauenburg
gez. Michael Plätzer
Bürgermeister

 

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