Ihr Veranlagungsteam informiert:
Erläuterungen zur Niederschlagswassererklärung
Auf Grund der vielen Rückfragen, bezüglich der Niederschlagswassererklärung, erläutern wir Ihnen gerne die am häufigsten gestellten Fragen.
Wie errechne ich meine Dachflächen?
Zur der Ermittlung der Dachflächen wird das komplette Dach inklusive der Überstände erfasst. Es reicht nicht aus, die Grundfläche Ihres Hauses zu berücksichtigen.
Wenn Sie zur Prüfung Ihrer Dachfläche Ihre Baupläne benutzen, beachten Sie bitte, dass diese im Grundriss eventuell nur die Gebäudegrundflächen beinhalten. Maßgebend für die Berechnung ist jedoch die auf die Bodenebene projizierte Dachfläche, die von der Gebäudegrundfläche erheblich abweichen kann. Unter dem Dachüberstand liegende versiegelte Flächen werden nicht ein zweites Mal berechnet. Zu der Dachfläche gehören auch die Flächen von Garagen und Carports, wenn diese ebenfalls in das Kanalnetz entwässern (ausgenommen sind Kies- oder Gründächer, diese werden separat abgefragt und bewertet).
Zählt mein Pflaster (egal ob normales Steinpflaster oder Öko-Pflaster) vor meiner Einfahrt als versiegelte Fläche, die einleitet?
Auch Flächen die „indirekt“ in das Kanalnetz einleiten, werden veranlagt. Hierzu gehört z.B. auch die Zufahrt. Flächen, die tatsächlich nicht direkt oder indirekt einleiten, sind unter Punkt 4) einzutragen.
Wenn die Einfahrt eine Neigung zum Grundstück hat, etwa, weil das Grundstück unterhalb der Straße liegt und dort zu einem Carport oder zu einer Garage führt, muss geklärt werden, wo die Regenwassermenge hinfließt. In der Regel befindet sich vor dem Stellplatz eine Entwässerungsrinne, die entweder an das Kanalnetz oder an eine private Entwässerungsmöglichkeit (Regentonne, Zisterne, Grube) angeschlossen ist.
An welchen Flächen muss die Zisterne oder die Regentonne angeschlossen sein, um zu einer Vergünstigung zu führen?
Regenwasser, das aufgefangen wird, kann nur aus der Berechnung herausgenommen werden und damit zu einer Vergünstigung führen, wenn das Behältnis an eine Fläche angeschlossen ist, die tatsächlich in das Kanalnetz entwässert.
Beispiel: Das Wasser von der Dachfläche einer Gartenhütte wird ausschließlich von Regentonnen aufgefangen und zur Gartenbewässerung genutzt -> diese Fläche wird nicht berechnet, da kein Anschluss an das Kanalnetz besteht. Somit führt auch das Volumen des Behälters nicht zu einer Begünstigung.
Beispiel 2: Wird Regenwasser, welches von dem Dach in Regentonnen oder Zisternen aufgefangen wird, hauptsächlich in das Kanalnetz geleitet, so kann aus der Jahresberechnung das Volumen des Behälters einmalig herausgenommen werden und führt somit zu einer Begünstigung. Dies gilt nicht für Zisternen, die das Niederschlagswasser nur zurückhalten und dann verzögert in das Kanalnetz einleiten.
Schauenburg, 10.02.2023