1.
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), und der §§ 23 ff. der Satzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg vom 07. Oktober 1996, zuletzt geändert durch I. Nachtrag zur Satzung vom 03. Juli 2003 sowie dem II. Nachtrag zur Satzung vom 26.03.2009 hat die Verbandsversammlung am 30.01.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 wird im
Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
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2.600.290 2.579.857 |
EUR EUR |
im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
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0 0 |
EUR EUR |
mit einem Überschuss von |
20.433
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EUR |
im Finanzhaushalt
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von
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477.633
109.000 824.000
662.000 476.859
52.226 |
EUR
EUR EUR
EUR EUR
EUR |
festgesetzt. |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
662.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 520.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes 2020 beschlossene Stellenplan.
§ 6
Die nach § 26 der Satzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg vom 07.10.1996 einschließlich des I. Nachtrages vom 03.07.2003 sowie dem II. Nachtrag zur Satzung vom 26.03.2009 zu erhebenden Beträge von insgesamt 2.102.220 € werden nach Maßgabe des in § 27 der Verbandssatzung enthaltenen Beitragsverhältnisses wie folgt von den Verbandsgemeinden erhoben:
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Abwasserbeseitigung |
Hochwasserschutz |
insgesamt |
Baunatal |
1.290.178 € |
282.887 € |
1.573.065 € |
Schauenburg |
389.822 € |
139.333 € |
529.155 € |
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1.680.000 € |
422.220 € |
2.102.220 € |
§ 7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 100 HGO
sind aufgrund ihres Umfanges erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 30.000
EUR übersteigen.
Die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen wird bei einem Betrag bis zu 3.000 EUR im Einzelfall
auf die Verbandsvorsteherin / stv. Verbandsvorsteher bei einem Betrag bis zu 30.000 EUR
auf den Verbandsvorstand übertragen.
Die übrigen Regelungen des § 100 HGO bleiben hiervon unberührt; dies gilt insbesondere
für die Regelung über die Erheblichkeit einer über- und außerplanmäßigen Aufwendung
oder Auszahlung aufgrund ihrer Bedeutung.
§ 8
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets gemäß § 20 Abs. 5 GemHVO verwendet werden.
Mehreinzahlungen eines Budgets können zur Deckung von Mehrauszahlungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 4 GemHVO herangezogen werden.
Die veranschlagten Auszahlungen für Investitionen werden gemäß § 20 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.
Baunatal, den 05.02.2020 Der Verbandsvorstand
Silke Engler,
Verbandsvorsteherin
Bescheinigung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2020
Es wird bescheinigt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit den Anlagen nach § 97 HGO in der Zeit vom
02.01.2020 bis einschließlich 10.01.2020
öffentlich ausgelegen hat und die Auslegung am 18.12.2019/20.12.2019 öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Baunatal, den 05.02.2020 Der Verbandsvorstand
Silke Engler,
Verbandsvorsteherin
2.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht
3.
Der Landrat des Landkreises Kassel hat am 03.03.2020 folgende Zustimmung erteilt:
Die Haushaltssatzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg für das Jahr 2020 enthält zustimmungspflichtige Teile.
Hiermit erteilen wir die Zustimmung zur Inanspruchnahme der in § 2 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Kredite in Höhe von
662.000 €
(in Worten: - sechshundertzweiundsechzigtausend -)
Gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG).
Gleichzeitig erteilen wir gemäß § 75 Absatz 3 WVG unsere allgemeine Zustimmung zu dem in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
520.000 €
(in Worten: - fünfhundertzwanzigtausend -).
Kassel, 03.03.2020
Landkreis Kassel
Der Kreisausschuss
Im Auftrag
Sommer
4.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 23 der Satzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal—Schauenburg in der Zeit vom
23.März 2020 bis einschließlich 31.März 2020
in der Stadtverwaltung Baunatal – Fachbereich Bau und Umwelt – Marktplatz 14, 2 OG, Zimmer 202a, 34225 Baunatal
und
in der Gemeindeverwaltung Schauenburg, Korbacher Straße 300, Zimmer O.08, 34270 Schauenburg, während der Dienstzeiten öffentlich für jedermann zur Einsicht aus.
Baunatal, 09.03.2020
Verband für Abwasserbeseitigung und
Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg
Der Verbandsvorstand
gez. Silke Engler
Verbandsvorsteherin