Amtliche Bekanntmachung des Verordnungsentwurfes Wasserschutzgebiet für die Wassergewinnungsanlage Quelle Reuse der Städtischen Werke Netz + Service GmbH, Kassel in der Gemarkung Hoof der Gemeinde Schauenburg, Landkreis Kassel

Amtliche Bekanntmachung des Verordnungsentwurfes Wasserschutzgebiet für die Wassergewinnungsanlage Quelle Reuse der Städtischen Werke Netz + Service GmbH, Kassel in der Gemarkung Hoof der Gemeinde Schauenburg, Landkreis Kassel

Bekanntmachung

Das Wasserversorgungsunternehmen Städtische Werke Netz + Service GmbH hat gemäß §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 04.12.2018 (BGBl. I S. 2254), und der §§ 33 und 76 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert am 22.08.2018 (GVBl. 366 ff.) für die Wassergewinnungsanlage Quelle Reuse in der Gemarkung Hoof der Gemeinde Schauenburg die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt. Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf Teile der Gemarkungen Hoof der Gemeinde Schauenburg und Ehlen der Gemeinde Habichtswald.

Über das Wasserschutzgebiet und die Schutzzonen gibt die als Anlage zu der geplanten Verordnung veröffentlichte Übersichtskarte einen Überblick.

Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind und das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit

 

vom 29.06.2020 bis 28.08.2020 einschließlich

 

während der Dienstzeiten beim

Gemeindevorstand der Gemeinde Schauenburg
Korbacher Straße 300

34279 Schauenburg

zur Einsicht aus.


Des Weiteren sind diese Unterlagen in der vorgenannten Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Schauenburg unter folgender Internetadresse www.gemeinde-schauenburg.de einzusehen.
Bedenken sowie Anregungen können bis einschließlich 28.09.2020 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem

Gemeindevorstand der Gemeinde Schauenburg

Korbacher Straße 300

34270 Schauenburg

 

oder beim

Regierungspräsidium Kassel,

- Obere Wasserbehörde –

Dezernat 31.1, Zimmer 631

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

unter dem Aktenzeichen Az.  31.1- W 1.00 (633-015) vorgebracht werden.

 

Hinweis auf die Corona-bedingte Kontaktbeschränkungen:

Gemeinde Schauenburg:

Zutritt zum Rathaus der Gemeinde Schauenburg wird nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine bestimmte Personenzahl (zeitgleich) gewährt, um die Vorgaben der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in der aktuell geltenden Fassung zu erfüllen. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 05601-9325-0.

Regierungspräsidium Kassel:

Zutritt zum Dienstgebäude des Regierungspräsidiums Kassel wird ebenfalls nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine bestimmte Personenzahl (zeitgleich) gewährt, um die Vorgaben der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in der aktuell geltenden Fassung zu erfüllen. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 0561-106-3829.

Wegen etwaiger Entschädigungsansprüche wird auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 51 und 96 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585, zuletzt geändert am 04.12.2018 (BGBl. I S. 2254) und auf die §§ 34 und 61 Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert am 22.08.2018 (GVBl. S. 366 ff.) verwiesen.