Bauliche Veränderungen an den Wasserverbrauchsanlagen

Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, das bauliche Veränderungen an den häuslichen Wasserverbrauchsanlagen, wie z.B. der Einbau eines privaten Wasserzählers für den Garten, im Vorfeld der Gemeinde anzuzeigen sind.

Laut Wasserversorgungssatzung ermittelt die Gemeinde die zur Verfügung gestellte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) und bestimmt deren Art, Zahl und Größe sowie den Anbringungsort.

Werden bauliche Veränderungen an der Wasserverbrauchsanlage nicht rechtzeitig angezeigt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Wir bitten um Kenntnisnahme

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schauenburg

30.06.2020