Heckenrückschnitt und Straßenreinigung

Die Gemeinde Schauenburg informiert

 

Heckenrückschnitt an Gehwegen und Fahrbahnen

 

In den letzten Wochen gab es regelmäßig Hinweise, dass in der Gemeinde die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Straßen und Gehwegen) durch den Wuchs von Bäumen, Sträuchern und Hecken der angrenzenden Grundstücke teilweise eingeschränkt ist.

Dieses Problem des nicht durchgeführten Rückschnitts taucht jedes Jahr wieder auf. Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass besonders von Hecken und Gehölzen, die in Augenhöhe auf die angrenzenden Gehwege ragen, eine erhebliche Verletzungsgefahr ausgehen kann. Auch das Ausweichen vor der Gefahrenstelle vom Gehweg auf die Straße stellt ein erhebliches Risiko dar. In Schadensfällen wird der Grundstückseigentümer zur Haftung herangezogen.

Weiterhin sind die Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Straßenlaternen freizuschneiden, damit die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet ist. 

Der Pflanzen - und Baumbewuchs ist bis auf Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke. Dabei ist zu beachten, dass der Rückschnitt nicht nur in der Breite, sondern auch in der Höhe zu erfolgen hat.

Da nicht alle Haushalte den Schauenburg-Kurier beziehen, wird gebeten auch die Nachbarn darauf aufmerksam zu machen. Sollten besonders gravierende Überhänge bekannt sein, wird um Mitteilung an das Ordnungsamt (Tel. 05601 / 9325 -130) gebeten, damit von dort die Grundstückseigentümer angesprochen werden können.     

Bitte prüfen Sie den Bewuchs an Ihrem Grundstück und lassen Sie es nicht zu Gefährdungen oder gar Verletzungen kommen.

 

Straßenreinigung

Zusätzlich möchten wir die Bürgerinnen und Bürger auch auf Ihre Straßenreinigungspflicht nach der Gemeindesatzung hinweisen. Hier ein Auszug aus der Straßenreinigungssatzung (§ 2): 

Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf:

  1. a) Die Fahrbahnen einschließlich Radwege, Mopedwege und Standspuren,
  2. b) die Parkplätze,
  3. c) die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
  4. d) die Gehwege,
  5. e) die Überwege,
  6. f) Böschungen, Stützmauern u. a.

Die komplette Straßenreinigungssatzung kann auf unserer Homepage https://gemeinde-schauenburg.de/politik/ortsrecht nachgelesen werden. Zusätzlich steht die Satzung als Download zur Verfügung.