Hinweis über die Beteiligung der Öffentlichkeit/ ZRK 67

Hinweis über die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Raum Kassel 

Änderungsbezeichnung: ZRK 67 „Wohnen Sandweg OT Elgershausen"

Derzeit findet die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch statt.

Der Zweckverband Raum Kassel hat nachstehende Bekanntmachung am 16.11.2020 in der HNA veröffentlicht:

ZWECKVERBAND RAUM KASSEL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Raum Kassel Änderungsbezeichnung: ZRK 67 — „Wohnen Sandweg", Elgershausen Änderungsbereich: Gemeinde Schauenburg

- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Ziel und Zweck der Planung

Am östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Elgershausen soll eine Fläche zwischen Sandweg und Korbacher Straße entsprechend der bereits vorhandenen Nutzung planungsrechtlich als „Mischgebiet" gesichert werden. Auf einer südlich angrenzenden Fläche soll außerdem die planungsrechtliche Vorbereitung für ein Wohngebiet erfolgen.

Die Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) soll in dem Bereich des geplanten Wohngebiets von „Flächen für die Landwirtschaft" in „Wohnbauflächen" geändert werden. Im nördlich angrenzenden Bereich stellt der gültige FNP ungefähr hälftig „Wohnbauflächen" und „Fläche für die Landwirtschaft" dar. Dieser Bereich soll in „Gemischte Bauflächen" geändert werden. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 1,1 ha.

Die Gemeinde Schauenburg stellt im Parallelverfahren den Bebauungsplans Nr. 68 „Sandweg 2 auf.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 15 der Satzung des Zweckverbandes Raum Kassel vom 12.04.1974 wird allgemein Gelegenheit gegeben, die Plandarstellung zu erörtern und sich dazu zu äußern.

Die Plandarstellung kann dazu in der Zeit vom 16.11.2020 bis 30.11.2020 in der Verbands­behörde des Zweckverbandes Raum Kassel, 34117 Kassel, Ständeplatz 17, 3. Stock, von jedermann eingesehen werden. Aufgrund der derzeitigen Situation wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter 0561/10970-0 gebeten.

Gemäß § 4a (4) BauGB stehen die Unterlagen zusätzlich im Internet mit der Adresse www.zrk-kassel.de unter "Aktuelles - FNP-Änderungen im Verfahren" bereit.

Während dieser Zeit kann schriftlich oder mündlich zur Planungsabsicht Stellung genommen werden.

Neben der Auslegung in der Verbandsbehörde wird die Plandarstellung auch in den Räumen der Gemeindeverwaltung Schauenburg zu den üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Kassel, 11.11.2020                                                           

ZWECKVERBAND RAUM KASSEL

Kai Georg Bachmann

Verbandsdirektor