Als Früchte der jahrelangen Konsolidierung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Schauenburg, befand sich die Gemeinde in der Lage, keine Kassenkredite mehr aufnehmen zu müssen. Die Tatsache, dass die Gemeindekonten nicht mehr überzogen waren, hatte zur Folge, dass bei der andauernden Geldmarktpolitik des Bundes, die Gemeinde nun für die Guthaben auf den Girokonten Zinsen an die Banken zahlen müsste.
Um das durch Konsolidierung erzielte Guthaben auf den Girokonten – welches zur Finanzierung von Investitionen oder der Unterhaltung der Infrastruktur dienen soll – nun nicht auch noch mit Zinsen an die Banken belegen zu lassen, wurde eine Möglichkeit gesucht, Zinsen für das Guthaben zu erzielen, die dann wieder der Gemeinde Schauenburg zur Verfügung stehen.
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat im Jahr 2018 die Möglichkeit für Kommunen geschaffen, Geldanlagen zinsbringend zu tätigen, um den § 108 der Hessischen Gemeindeordnung zu unterstreichen. Mit diesem Paragraph werden die Kommunen verpflichtet, das Vermögen der Gemeinde wirtschaftlich zu verwalten, wobei ein angemessener Ertrag erzielt werden soll.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schauenburg hat hierauf am 25.06.2020 eine Anlagenrichtlinie beschlossen, nach der Geldanlagen für die Gemeinde getätigt werden.
Die Richtlinie besagt, dass für die Geldanlage eine fachkundige Beratung zwingend erforderlich ist. Aus diesem Grund wurde vor jeder Geldanlage ein Finanzvermittler eingeschaltet. Das Ranking des Geldinstitutes – welches eine hohe Seriosität desselbigen zum Ausdruck bringt - wurde gemäß der Anlagenrichtlinie geprüft.
Am 06.11.2020 wurden zwei Geldanlagen á 500.000,--€ mit unterschiedlichen Rückzahlungsdaten für den eingelegten Geldbetrag abgeschlossen. Eine Rückzahlung ist für den 08.03.2021 vom Finanzvermittler schriftlich bestätigt.
Am 02.03.2021 hat der Finanzberater der Gemeinde angezeigt, dass das Ranking für die Bank, bei der das Geld angelegt wurde – die Greensill Bank mit Sitz in Bremen – sich verschlechtert hat. Die in der Anlagenrichtlinie getroffenen Festlegungen wurden unterschritten. Auf diese Meldung hat die Gemeinde sofort mit der schriftlichen Rückforderung der eingelegten Geldbeträge reagiert. Weder von der Bank, noch dem Finanzvermittler ist bis heute eine Reaktion darauf erfolgt.
Spätere Schlagzeilen vom 04. und 05. März 2021
„Spargelder in Gefahr“
Finanzaufsicht BaFin geht gegen Bremer Greensill Bank vor
„Zu späte Reaktion“
Heftige Kritik an BaFin wegen Greensill Debakel
„Greensill-Skandal“
Auf die Aufsicht müssen wir uns schon verlassen
des Spiegel und der Hessischen Allgemeinen Zeitung machen darauf aufmerksam, dass die Finanzaufsicht BaFin die Greensill Bank per Moratorium eingefroren hat.
Die australisch-britische Finanzgruppe Greensill Capital war Anfang der 9. KW in Schieflage geraten und sucht einen Käufer.
Das Kreditwesengesetz (KWG) sieht bei „Gefahr“, insbesondere bei Insolvenzgefahr, eine Reihe von Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor. Droht diese Gefahr, so kann die BaFin im Rahmen eines Aufbringungsmoratoriums („Veräußerungs- und Zahlungsverbot“) dem betroffenen Kreditinstitut etwa verbieten, Zahlungen zu leisten (beispielsweise Einlagen oder zugesagte Kredite auszuzahlen) oder
Vermögensgegenstände zu veräußern.
Zweck eines Moratoriums ist hierbei, ohne den Druck des abfließenden Vermögens prüfen zu können, ob das Institut wirtschaftlich noch gesund genug ist, um seinen Betrieb gegebenenfalls mit Unterstützung Dritter wieder aufnehmen zu können.
Die BaFin hat nicht selten Moratorien gegenüber Banken angeordnet.
Es ist davon auszugehen, dass auf Grund der Prüfung durch die BaFin die Auszahlung des angelegten Geldes der Gemeinde Schauenburg am 08.03.2021 nicht erfolgen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird ein wirtschaftlicher Schaden bei der Gemeinde entstehen. Eine genaue Schadenshöhe ist erst nach Abschluss des Verfahrens festzustellen.
Wie auch die anderen betroffenen Kommunen in Deutschland, ist die Gemeinde Schauenburg vom Urteil der BaFin abhängig.
Unabhängig davon wurde bereits Kontakt zu verschiedenen Betroffenen aufgenommen, um sich in der Weiterverfolgung abzustimmen.
Die Gemeinde Schauenburg tut alles was in ihrer Macht steht, um einen drohenden Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
Schauenburg, den 05.03.2021
gez. Dr. Nico Storch
Vorsitzender der Gemeindevertretung