Verband für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg: Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021

Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg

 

1.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans

(Haushaltsbeschluss)

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg am 04.03.2021 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                       2.581.670       EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                            2.594.719       EUR

mit einem Saldo von                                                                     13.049       EUR

 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                              ……..       EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                   ……..       EUR

mit einem Saldo von                                                                        ……..       EUR

mit einem Fehlbedarf von                                                              13.049       EUR

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           467.151       EUR

 

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                      395.000       EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                     650.000       EUR

mit einem Saldo von                                                                    255.000       EUR

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                  255.000       EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                 466.266       EUR

mit einem Saldo von                                                                   211.266       EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von               885       EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 255.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 520.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 7

Die nach § 26 der Satzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg vom 07.10.1996 einschließlich des I. Nachtrages vom 03.07.2003 sowie dem II. Nachtrag zur Satzung vom 26.03.2009 zu erhebenden Beträge von insgesamt 2.199.000 € werden nach Maßgabe des in § 27 der Verbandssatzung enthaltenen Beitragsverhältnisses wie folgt von den Verbandsgemeinden erhoben:

 

Abwasserbeseitigung

Hochwasserschutz

insgesamt

Baunatal

1.359.984 €

282.887 €

1.642.871 €

Schauenburg

416.796 €

139.333 €

556.129 €

 

1.776.780 €

422.220 €

2.199.000 €

 

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 100 HGO sind aufgrund ihres Umfanges erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 30.000 EUR übersteigen.

Die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird bei einem Betrag bis zu 3.000 EUR im Einzelfall auf die Verbandsvorsteherin / stv. Verbandsvorsteher bei einem Betrag bis zu 30.000 EUR auf den Verbandsvorstand übertragen 

Die übrigen Regelungen des § 100 HGO bleiben hiervon unberührt; dies gilt insbesondere für die Regelung über die Erheblichkeit einer über- und außerplanmäßigen Aufwendung oder Auszahlung aufgrund ihrer Bedeutung.

 

§ 9

 

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets gemäß § 20 Abs. 5 GemHVO verwendet werden.

Mehreinzahlungen eines Budgets können zur Deckung von Mehrauszahlungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 4 GemHVO herangezogen werden.

Die veranschlagten Auszahlungen für Investitionen werden gemäß § 20 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

 

Baunatal, den 10.03.2021

Der Verbandsvorstand

Silke Engler, Verbandsvorsteherin

 

2.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

3.

Der Landrat des Landkreises Kassel hat am 23.04.2021 folgende Zustimmung erteilt:

Die Haushaltssatzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg für das Haushaltsjahr 2021 enthält zustimmungsbedürftige Teile.

Hiermit erteilen wir die Zustimmung zur Inanspruchnahme der in § 2 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Kredite in Höhe von

255.000 €

(in Worten: -zweihundertfünfundfünfzigtausend-)

 gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG).

Gleichzeitig erteilen wir gemäß § 75 Absatz 3 WVG unsere allgemeine Zustimmung zu dem in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von

 

520.000 €

(in Worten: -fünfhundertzwanzigtausend-)

 

Kassel, 23.04.2021

Landkreis Kassel

Der Kreisausschuss

Im Auftrag

Michel

 

4.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 23 der Satzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg in der Zeit vom 

10. Mai 2021 bis einschließlich 19. Mai 2021

in den Diensträumen der Stadt Baunatal, Rathaus, Marktplatz 14, 34225 Baunatal,
2. Obergeschoss, Zimmer 215 sowie der Gemeinde Schauenburg, Rathaus, Korbacher Straße 300, 34270 Schauenburg, Obergeschoss, Zimmer 02, während der jeweiligen Dienstzeiten öffentlich für jedermann zur Einsicht aus.

Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (Stadt Baunatal Tel.-Nr. 0561/4992-259 und Gemeinde Schauenburg Tel.-Nr. 05601/9325-111) gebeten.

Baunatal, 29.04.2021

Verband für Abwasserbeseitigung und

Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg

Der Verbandsvorstand 

gez. Silke Engler

Verbandsvorsteherin