Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg
1.
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans
(Haushaltsbeschluss)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg am 04.03.2021 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.581.670 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.594.719 EUR
mit einem Saldo von 13.049 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf …….. EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf …….. EUR
mit einem Saldo von …….. EUR
mit einem Fehlbedarf von 13.049 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 467.151 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 395.000 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 650.000 EUR
mit einem Saldo von 255.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 255.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 466.266 EUR
mit einem Saldo von 211.266 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 885 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 255.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 520.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die nach § 26 der Satzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg vom 07.10.1996 einschließlich des I. Nachtrages vom 03.07.2003 sowie dem II. Nachtrag zur Satzung vom 26.03.2009 zu erhebenden Beträge von insgesamt 2.199.000 € werden nach Maßgabe des in § 27 der Verbandssatzung enthaltenen Beitragsverhältnisses wie folgt von den Verbandsgemeinden erhoben:
|
Abwasserbeseitigung |
Hochwasserschutz |
insgesamt |
Baunatal |
1.359.984 € |
282.887 € |
1.642.871 € |
Schauenburg |
416.796 € |
139.333 € |
556.129 € |
|
1.776.780 € |
422.220 € |
2.199.000 € |
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 100 HGO sind aufgrund ihres Umfanges erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 30.000 EUR übersteigen.
Die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird bei einem Betrag bis zu 3.000 EUR im Einzelfall auf die Verbandsvorsteherin / stv. Verbandsvorsteher bei einem Betrag bis zu 30.000 EUR auf den Verbandsvorstand übertragen
Die übrigen Regelungen des § 100 HGO bleiben hiervon unberührt; dies gilt insbesondere für die Regelung über die Erheblichkeit einer über- und außerplanmäßigen Aufwendung oder Auszahlung aufgrund ihrer Bedeutung.
§ 9
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets gemäß § 20 Abs. 5 GemHVO verwendet werden.
Mehreinzahlungen eines Budgets können zur Deckung von Mehrauszahlungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 4 GemHVO herangezogen werden.
Die veranschlagten Auszahlungen für Investitionen werden gemäß § 20 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.
Baunatal, den 10.03.2021
Der Verbandsvorstand
Silke Engler, Verbandsvorsteherin
2.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
3.
Der Landrat des Landkreises Kassel hat am 23.04.2021 folgende Zustimmung erteilt:
Die Haushaltssatzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg für das Haushaltsjahr 2021 enthält zustimmungsbedürftige Teile.
Hiermit erteilen wir die Zustimmung zur Inanspruchnahme der in § 2 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Kredite in Höhe von
255.000 €
(in Worten: -zweihundertfünfundfünfzigtausend-)
gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG).
Gleichzeitig erteilen wir gemäß § 75 Absatz 3 WVG unsere allgemeine Zustimmung zu dem in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
520.000 €
(in Worten: -fünfhundertzwanzigtausend-)
Kassel, 23.04.2021
Landkreis Kassel
Der Kreisausschuss
Im Auftrag
Michel
4.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 23 der Satzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg in der Zeit vom
10. Mai 2021 bis einschließlich 19. Mai 2021
in den Diensträumen der Stadt Baunatal, Rathaus, Marktplatz 14, 34225 Baunatal,
2. Obergeschoss, Zimmer 215 sowie der Gemeinde Schauenburg, Rathaus, Korbacher Straße 300, 34270 Schauenburg, Obergeschoss, Zimmer 02, während der jeweiligen Dienstzeiten öffentlich für jedermann zur Einsicht aus.
Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (Stadt Baunatal Tel.-Nr. 0561/4992-259 und Gemeinde Schauenburg Tel.-Nr. 05601/9325-111) gebeten.
Baunatal, 29.04.2021
Verband für Abwasserbeseitigung und
Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg
Der Verbandsvorstand
gez. Silke Engler
Verbandsvorsteherin