Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schauenburg
Bauleitplanung der Gemeinde Schauenburg
Bebauungsplan Nr. 71 „Emserhofer Straße Ost“, Ortsteil Breitenbach, Gemarkung Breitenbach, Bebauungsplan gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
II. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schauenburg hat in ihrer Sitzung am 09.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Emserhofer Straße Ost“, Ortsteil Breitenbach, beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung:
Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs soll für eine Wohnbauentwicklung vorbereitet werden. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über die Emserhofer Straße.
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Die betreffende Fläche befindet sich im Außenbereich, der Bebauungsplan soll gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt werden.
Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft i.S. von § 14 BNatSchG sind nicht erforderlich. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a BauGB abgesehen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung angepasst.
II. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 „Emserhofer Straße Ost“, Ortsteil Breitenbach, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.06.2022 bis einschließlich 11.07.2022 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Schauenburg, Fachbereich Bauen, OT Hoof, Korbacher Str. 300, 34270 Schauenburg, während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.
Die Sprechstunden sind wie folgt festgesetzt:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr.
Der räumliche Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplanes ergibt sich aus beigefügtem Plan (s. u.).
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Schauenburg https://www.gemeinde-schauenburg.de/bauen-wirtschaft/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren eingestellt und können heruntergeladen werden. Während des o.g. Zeitraumes kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schauenburg, Fachbereich Bauen, OT Hoof, Korbacher Str. 300, 34270 Schauenburg oder in elektronischer Form an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorbringen. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise unberücksichtigt bleiben können (Präklusion nach § 4a Abs. 6 BauGB). Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Schauenburg unter https://www.gemeinde-schauenburg.de/buergerservice/archiv-bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht wird.
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie, Plan genordet und ohne Maßstab):
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71 „Emserhofer Straße Ost“, Ortsteil Breitenbach“ hat eine Größe von 806 m² und umfasst Flurstück 138/14 (teilw.) von Flur 7, Gemarkung Breitenbach. Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Schauenburg, den 27.05.2022
Der Gemeindevorstand
gez. Plätzer, Bürgermeister