Am Dienstag, den 07.06.2022, wurde die Maskenpflicht in allen öffentlichen Einrichtungen aufgehoben.
Ausnahme Kitas: Hier bleibt es zunächst bei der derzeitigen Sonderregelung, dass beim Bringen und Abholen der Kinder von den Erziehungsberechtigen eine Maske zu tragen ist. Das Betretungsverbot wurde bereits aufgehoben. Änderungen werden rechtzeitig angekündigt.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Verwaltung kann freiwillig eine Maske tragen.
Zum Schutz der Mitarbeiter/-innen sowie der Bürger/-innen wird darum gebeten, während der Gespräche mit Besucher/-innen des Rathauses und in den Einrichtungen freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung (mind. medizinischer Standard) zu tragen und die AHA+L-Regelung zu beachten.
Besucher/-innen des Rathauses sollten auch weiterhin telefonisch einen Termin vereinbaren.
Sie werden wie bisher persönlich im Foyer abgeholt.
(Grundsätzlich wird externen Besuchern der Eintritt - auch ohne vorherige Terminvereinbarung - nicht verwehrt. Nach Rücksprache mit dem/der Sachbearbeiter/-in ist der Einlass zu gewähren.)