Das Wahlamt informiert: Wahlbezirke und Öffnungszeiten

Hinweis zur Einteilung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume

Wahlbezirk-Nr.

Abgrenzung der Wahlbezirke

Lage des Wahlraums

(Straße, Nr., Raum)

barrierefrei

I

Ortsteil Hoof

Ev. Gemeindehaus,
An der Kirche 3

ja

II

Ortsteil Hoof

Schauenburghalle, Wahlgemeinde 21

ja

III

Ortsteil Breitenbach

Dorfgemeinschaftshaus, Niedensteiner Straße 9

ja

IV

Ortsteil Martinhagen

Dorfgemeinschaftshaus, Fahrtweg 2

ja

V

Ortsteil Elmshagen

Dorfgemeinschaftshaus, Falkensteinstraße 10 - 12

ja

VI

Ortsteil Elgershausen

Elgerhaus – Kleiner Saal,
Amters Hof 3

ja

VII

Ortsteil Elgershausen

Goldberghalle,
Saalweg 24 - 26

nein

VIII

Ortsteil Elgershausen

Elgerhaus – Großer Saal, Amters Hof 3

ja

 

Bürgermeister – Direktwahl 
am 12. Februar 2023

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit Ihre Bürgermeisterin / Ihren Bürgermeister für die nächsten 6 Jahre direkt zu wählen.

Die ca. 8.600 wahlberechtigten Schauenburger Bürgerinnen und Bürger können in acht allge-meinen Wahlbezirken oder per Briefwahl wählen. Die Wahllokale können Sie der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden durch die Post zugestellt. Auf diesem Formular ist auch eine evtl. stattfindende Stichwahl beschrieben, für die bereits Briefwahlanträge gestellt werden können.

BRIEFWAHLANTRÄGE

Anträge können beim Wahlamt der Gemeinde Schauenburg während der Öffnungszeiten gestellt werden.

Dazu müssen die Wahlbenachrichtigungen ausgefüllt, unterschrieben und dem Wahlamt übersandt/übergeben werden. Dieses kann per Post oder E-Mail oder persönlich geschehen.

Bei persönlicher Abgabe kann die Wahl auch sofort vorgenommen werden.

Wer den Antrag für eine/n Andere/n stellen will, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Diese erteilt man durch Eintrag auf der Wahlbenachrichtigung.

Die Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen darf nur an den Wahlberechtigten persönlich erfolgen.

Die Unterlagen dürfen auch an einen Bevollmächtigten ausgehändigt werden.
Die Voraussetzungen sind:

a) eine schriftliche Vollmacht (Eintragung und  
    Unterschrift auf der Wahlbenachrichtigung)

b) der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier
    Wahlberechtigte vertreten

BRIEFWAHLANTRÄGE IM INTERNET

Der Antrag auf Briefwahl kann auch über die Internetseite der Gemeinde Schauenburg (www.gemeinde-schauenburg.de) gestellt werden. Nach Ausfüllen des Antrags werden die Unterlagen umgehend durch das Wahlamt ausgestellt und per Post an die angegebene Adresse geschickt.

Briefwahlanträge können noch bis Freitag, den 10. Februar 2023, 13.00 Uhr, gestellt werden.

Danach ist eine Antragstellung nur noch bei plötzlicher Erkrankung möglich.

 

Das Wahlamt ist wie folgt barrierefrei erreichbar: 

 Gemeindeverwaltung Schauenburg

 Korbacher Straße 300

 34270 Schauenburg

 Telefax:         05601/9325-400

 E-Mail:           Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 Homepage:    www.gemeinde-schauenburg.de

 

 Briefwahl:

 Bürgerbüro,   Zimmer E.18

 Telefon:         05601/9325-122

 

 Sonstige Wahlangelegenheiten:

 Fr. Dietrich,    Zimmer E.02

 Telefon:         05601/9325-114