Hinweis zur Einteilung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume
Wahlbezirk-Nr. |
Abgrenzung der Wahlbezirke |
Lage des Wahlraums (Straße, Nr., Raum) |
barrierefrei |
I |
Ortsteil Hoof |
Ev. Gemeindehaus, |
ja |
II |
Ortsteil Hoof |
Schauenburghalle, Wahlgemeinde 21 |
ja |
III |
Ortsteil Breitenbach |
Dorfgemeinschaftshaus, Niedensteiner Straße 9 |
ja |
IV |
Ortsteil Martinhagen |
Dorfgemeinschaftshaus, Fahrtweg 2 |
ja |
V |
Ortsteil Elmshagen |
Dorfgemeinschaftshaus, Falkensteinstraße 10 - 12 |
ja |
VI |
Ortsteil Elgershausen |
Elgerhaus – Kleiner Saal, |
ja |
VII |
Ortsteil Elgershausen |
Goldberghalle, |
nein |
VIII |
Ortsteil Elgershausen |
Elgerhaus – Großer Saal, Amters Hof 3 |
ja |
Bürgermeister – Direktwahl
am 12. Februar 2023
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit Ihre Bürgermeisterin / Ihren Bürgermeister für die nächsten 6 Jahre direkt zu wählen.
Die ca. 8.600 wahlberechtigten Schauenburger Bürgerinnen und Bürger können in acht allge-meinen Wahlbezirken oder per Briefwahl wählen. Die Wahllokale können Sie der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Die Wahlbenachrichtigungen wurden durch die Post zugestellt. Auf diesem Formular ist auch eine evtl. stattfindende Stichwahl beschrieben, für die bereits Briefwahlanträge gestellt werden können.
BRIEFWAHLANTRÄGE
Anträge können beim Wahlamt der Gemeinde Schauenburg während der Öffnungszeiten gestellt werden.
Dazu müssen die Wahlbenachrichtigungen ausgefüllt, unterschrieben und dem Wahlamt übersandt/übergeben werden. Dieses kann per Post oder E-Mail oder persönlich geschehen.
Bei persönlicher Abgabe kann die Wahl auch sofort vorgenommen werden.
Wer den Antrag für eine/n Andere/n stellen will, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Diese erteilt man durch Eintrag auf der Wahlbenachrichtigung.
Die Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen darf nur an den Wahlberechtigten persönlich erfolgen.
Die Unterlagen dürfen auch an einen Bevollmächtigten ausgehändigt werden.
Die Voraussetzungen sind:
a) eine schriftliche Vollmacht (Eintragung und
Unterschrift auf der Wahlbenachrichtigung)
b) der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier
Wahlberechtigte vertreten
BRIEFWAHLANTRÄGE IM INTERNET
Der Antrag auf Briefwahl kann auch über die Internetseite der Gemeinde Schauenburg (www.gemeinde-schauenburg.de) gestellt werden. Nach Ausfüllen des Antrags werden die Unterlagen umgehend durch das Wahlamt ausgestellt und per Post an die angegebene Adresse geschickt.
Briefwahlanträge können noch bis Freitag, den 10. Februar 2023, 13.00 Uhr, gestellt werden.
Danach ist eine Antragstellung nur noch bei plötzlicher Erkrankung möglich.
Das Wahlamt ist wie folgt barrierefrei erreichbar:
Gemeindeverwaltung Schauenburg
Korbacher Straße 300
34270 Schauenburg
Telefax: 05601/9325-400
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.gemeinde-schauenburg.de
Briefwahl:
Bürgerbüro, Zimmer E.18
Telefon: 05601/9325-122
Sonstige Wahlangelegenheiten:
Fr. Dietrich, Zimmer E.02
Telefon: 05601/9325-114