Gewässerschau an der Ems

Am 22. Oktober 2018 führte der Landkreis Kassel (Untere Wasserbehörde) nach dem Hessischen Wassergesetz unter Beteiligung der Gemeinde Schauenburg, der Naturschutzbehörde, des Regierungspräsidiums und weiterer Institutionen und Verbände eine Gewässerschau an der Ems durch. Schwerpunkt der Untersuchung zwischen 9 und 11 Uhr war das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU-WRRL (Wasserrahmenrichtlinie).

 

Startpunkt war die Einmündung des „Kothwellenbaches“, Höhe Friedhof Breitenbach, Ziel die Gemarkungsgrenze, Höhe Kläranlage Breitenbach.

In der Nähe des Ortsrandes musste leider festgestellt werden, dass durch bauliche Anlagen und Nutzung der Uferrandstreifen nicht mehr ausreichend groß ist und die ungenügend verbleibende Fläche die natürliche Entwicklung einschränkt.

Außerhalb des Ortes wurde ein guter naturnaher, mäandrierender Verlauf mit großer Strukturvielfalt und Breitenvarianzen beobachtet.

Als besondere Feststellungen wurden bei der Gewässerschau protokolliert:

  • Verstöße gegen die „Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Fließgewässern im Landkreis Kassel“ vom 09.08.2018
  • Ordnungswidrige bauliche Veränderungen der Uferrandbereiche
  • Ordnungswidrige bauliche Anlagen, z. B. Schuppen und Unterstände, im Uferrandstreifen
  • Ordnungswidrige Ablagerung von Fremdmaterial, Rasen- und Heckenschnitt im Uferrandstreifen

 

Der Uferrandstreifen ist innerorts 5,0 Meter und außerorts 10,0Meter von der Oberkante der Uferböschung freizuhalten, um der Gefahr der Verlegung von Engstellen/Brücken/Durchlässen im Fall von Hochwasser vorzubeugen.

 

Die Verursacher werden nun aufgefordert, Unrat und bauliche Anlagen zu entfernen  - ansonsten drohen Ordnungs- bzw. Bußgelder bis 400,00 Euro.