Corona-Update/ 26.03.2020: Soforthilfen für Selbständige und Hilfen für Eltern
Die Möglichkeit der Antragstellung für die Soforthilfe verzögert sich um ein paar Tage und ist voraussichtlich ab Montag möglich.
Die Soforthilfe ist beim Regierungspräsidium Kassel zu beantragen. Dafür wird es ein Online-Formular geben, das voraussichtlich ab Montag, dem 30.03.2020 zur Verfügung steht. Bisher können noch keine Anträge gestellt werden.
Das Regierungspräsidium hat eine Seite für den Online-Antrag eingerichtet. http://www.rpkshe.de/coronahilfe/
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel. https://rp-kassel.hessen.de/
Ausführliche Informationen zur Soforthilfe und Kontaktdaten finden Sie auch auf den Internetseiten des Hessischen Wirtschaftsministeriums.
(Quelle: Regierungspräsidium Kassel online, Hessisches Wirtschaftsministerium online)
Hilfen für Eltern
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Voraussetzung dafür ist, dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.
Die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes wurde am 25.03.2020 im Bundestag verabschiedet und soll bis Ende März in Kraft treten.
(Quelle: Bundesfamilienministerium online)