Corona-Soforthilfe für Selbständige/ Update 27.03.2020

Corona-Soforthilfe/ Update 27.03.2020:

Antragsformular auf Soforthilfe beim RP Kassel, Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, Infos für KMU

  • Das Regierungspräsidium Kassel hat weitere Informationen für die Soforthilfe veröffentlicht.
  • Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber möglich ist.
  • Auf den Internetseiten von „Technologieland Hessen“ erhalten KMU ausführliche Informationen/ Selbsthilfegruppe

 

Soforthilfe beim RP Kassel beantragen – Fragen zum Antrag beantwortet das RP Kassel

Die Soforthilfe ist beim Regierungspräsidium Kassel zu beantragen. Dafür wird es ein Online-Formular geben, das voraussichtlich ab Montag, dem 30.03.2020 zur Verfügung steht. Bisher können noch keine Anträge gestellt werden.

Das Regierungspräsidium hat eine Seite für den Online-Antrag eingerichtet. http://www.rpkshe.de/coronahilfe/

Die Prüfung des Antrages und Auszahlungen erfolgen durch das Regierungspräsidium Kassel als antragsbearbeitende Stelle. 

Das Regierungspräsidium Kassel entscheidet über die Förderfähigkeit.

Voraussetzungen:

Es können nur vollständige eingegangene Anträge berücksichtigt werden. Insbesondere ist die Umsatzsteuer-ID anzugeben. Die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. die Liquiditätsengpässe sind auf den amtlich vorgesehenen Online-Antragsformularen zu begründen und zu bestätigen.

Das Regierungspräsidium Kassen bittet darum, nur auf seine Internetseite zu gehen, wenn tatsächlich Soforthilfe benötigt wird. Es ist davon auszugehen, dass sehr viele Unternehmen und Selbständige einen Antrag stellen wollen. Es kann daher zu einer Überlastung des Systems kommen.

Ihr Ansprechpartner für die Anträge:

Regierungspräsidium Kassel Tel.: 0561/106 0

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel. https://rp-kassel.hessen.de/

Quelle: Regierungspräsidium Kassel online

 

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Grund der Corona-Krise leiden aber viele Unternehmen unter extremen Einnahmeausfällen.

Um den Unternehmen und Selbstständigen hier zu helfen, hat der GKV-Spitzenverband allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend zu erleichtern. Also den Unternehmen und Selbstständigen, die nachvollziehbar aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zu ermöglichen, die Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend später zu zahlen.

Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist laut dem GKV-Spitzenverband grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. In den kommenden Wochen müsse beobachtet werden, wie schnell die verschiedenen Hilfsinstrumente bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommen. Dann sei zu entscheiden, ob die Stundungsregelungen gegebenenfalls verlängert werden müssen. Eine Stundung ist zunächst für die Monate März und April möglich.

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Krankenkassen.

Quelle: GKV Spitzenverband, PM vom 25.03.2020

 

Informationen von „Technologieland Hessen“ für KMU

Auf den Internetseiten von Technologieland Hessen finden Sie weitere ausführliche Informationen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) https://www.technologieland-hessen.de/corona

Quelle: Technologieland Hessen online

 

Selbsthilfegruppe für KMU bei Facebook

Zwei Unternehmer aus Hessen haben eine virtuelle Selbsthilfegruppe für kleinere und mittlere Unternehmen bei Facebook ins Leben gerufen. Dort geben Business-Coaches und Finanzexperten kostenlose Hilfestellung in allen Fragen rund um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus. Einmal wöchentlich soll es zudem eine Fragestunde geben. https://www.facebook.com/groups/CoronaHilfe2020/