Änderungen in der Wasserversorgungssatzung und in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schauenburg

Änderungen in der Wasserversorgungssatzung und in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schauenburg

In den Jahren 2021 und 2022 wurden die Satzungen für die Wasserversorgung und die Entwässerung aus dem Jahr 1994 in Schauenburg grundlegend überarbeitet.
Die Satzungen wurden rechtlich auf den neusten Stand gebracht, alle Satzungsnachträge wurden eingearbeitet.

Im Bereich der Niederschlagswassergebühren haben sich durch die laufende Rechtsprechung Änderungen bei den Parametern ergeben, die in die neue Satzung eingearbeitet worden sind.
Nach Inkrafttreten der neuen Satzung werden alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine neue Erklärung zum Niederschlagswasser abzugeben.

In beiden Bereichen wurden die Gebühren neu kalkuliert. Die Gebührenhöhe blieb lange Jahre stabil. Jetzt war man gezwungen, Preissteigerungen einzuarbeiten. Dies führt zu moderaten Erhöhungen. 

Bisher orientierten sich diese Gebühren in Schauenburg ausschließlich an der verbrauchten Wassermenge.
Im Oktober 2021 und im Juli 2022 haben sich die politischen Gremien dafür ausgesprochen, die Gebühren in jeweils eine Grundgebühr für den Wasseranschluss und den Kanalanschluss und in eine Gebühr für den Wasserverbrauch, also eine Mengengebühr aufzuteilen.

Die Grundgebühren sollen überwiegend die fixen Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung decken. Grundlage ist hier die Größe des Wasserzählers als Bemessungsgrundlage. 

Die Mengengebühr entsteht durch die bezogene Menge Wasser in Kubikmeter.

Die Aufteilung in zwei Gebührenarten sorgt für eine gerechtere Verteilung der Gebührenlast.
Die gemeindlichen Aufwendungen entstehen zu einem ganz erheblichen Teil allein durch die Kosten für das zur Verfügung stellen einer nachhaltigen und sicheren Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Das Bereitstellen, Vorhalten und Unterhalten der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungssysteme war bisher für die Grundstückseigentümer kostenfrei, die kein Frischwasser bezogen haben.

Mit der neuen Gestaltung der Gebühren sind zukünftig alle Grundstückseigentümer an den Kosten für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung in ihrer Gemeinde beteiligt.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15. September 2022 die beiden neuen Satzungen und damit auch die neuen Gebühren beschlossen.

Die Satzungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.

Die kompletten umfangreichen Satzungswerke sind auf der Homepage der Gemeinde Schauenburg www.gemeinde-Schauenburg.de veröffentlicht und können jederzeit im Rathaus Schauenburg zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Gebührenveränderungen bei der Wasserversorgung und der Entwässerung in tabellarischer Form.

Für Rückfragen stehen wir unter der Nummer 05601/9325-240 gerne zur Verfügung.