Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Wiesbaden/ 01.01.23. Das Landesprogramm „Sport integriert Hessen“ soll auch 2023 weitergeführt werden - unter dem Vorbehalt (wie auch in den Vorjahren) der finalen Verabschiedung des Landeshaushalts 2023.
Anfang 2022 ging das „neue“ Landesprogramm „Sport integriert Hessen“ mit erweiterter Zielgruppe an den Start. Gleichzeitig kam es zu einer - durch den russischen Angriffskrieg bedingten - Fluchtbewegung aus der Ukraine. Hier zeigte sich, wie wertvoll die in den vergangenen Jahren vor Ort aufgebauten Strukturen sind. Trotz all dieser neuen Herausforderungen konnte das Landesprogramm vielerorts erfolgreich weitergeführt und in der erweiterten Form umgesetzt werden.
Förderzeitraum 2023
Anträge können ab dem 01. Januar 2023 eingereicht werden. Beachten Sie zudem die Antragsfrist für die Regelförderung: 30.04.2023.
Hinweis: Diese Angabe benötigen Sie zur Antragstellung - die Anzahl der in der Gemeinde Schauenburg gemeldeten Regelleistungsberechtigten betrug im August 2022 344 Personen.
Es wird darum gebeten, auch 2023 die vielfältigen Onlinefunktionen zu nutzen. Papiergebunde Formulare können bei Bedarf per E-Mail angefragt werden, führen aber zu einer längeren Bearbeitungszeit.
Falls bereits vorhanden: Ihr Benutzerkonto aus dem Jahr 2022 ist weiterhin aktiv.
Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, richten Sie dieses bitte einmalig für die Beantragung der Fördermittel ein. Die jeweiligen Onlineformulare finden Sie hier:
Bitte entnehmen Sie der Anlage zudem:
- aktuell gültige Förderrichtlinie (01.01.2022)
- Hinweise und Informationen 2023
- Übersicht Beispiele Verwendungszwecke 2023
- Aufgaben der Gemeinde im Förderprogramm 2023
- Anforderungsprofil Sport-Coach 2023
- Anleitung Online-Portal