Online beantragen: Heizkostenzuschuss für Öl- und Pellet-Kunden

Informationen und Link zum Antragsformular (mit Merkblatt Härtefallhilfen)

Wer mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks heizt, kann einen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen. Die Rechnungen müssen vorgelegt werden und Zuschuss gibt es nur, wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung Ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Davon werden dann 80 Prozent über den Zuschuss abgefangen.

Der Heizkostenzuschuss soll viele Bürger und Bürgerinnen entlasten. Profitieren können davon beispielsweise Wohngeldbeziehende, ebenso auch Azubis und Schüler. Wer mit Heizöl oder Holzpellets heizt, kann beim Bund einen Zuschuss beantragen. Allerdings hat nicht jeder Verbraucher automatisch Anspruch darauf.

Heizöl- und Pelletkunden müssen selbst handeln, um Geld zu sparen. Nur mit einem Online-Antrag können Sie einen Zuschuss erhalten.

Der Bundeszuschuss soll die Verbraucher, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 sogenannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gekauft haben, entlasten. Es erhält aber nur derjenige einen Zuschuss, dessen Kosten sich mindestens verdoppelt haben. Die Höhe des Zuschusses entspricht 80 Prozent der Mehrkosten, die über den doppelten Preis hinausgehen – maximal aber 2.000,00 Euro.

Den Antrag können Verbraucher online stellen. Hessen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Regierungspräsidium Darmstadt als Bewilligungsstelle für Hessen die Anträge bearbeiten.

H I E R geht es zum Antrags-Portal.

Diese Fristen müssen Verbraucher beachten: Seit dem 4. Mai 2023 können Bürger aus Hessen ihren Antrag einreichen. Sie müssen zwar nicht sofort aktiv werden, denn die Antragsfrist endet erst am 20. Oktober dieses Jahres. Doch wer zuerst den Antrag stellt, kriegt auch das Geld früher. Außerdem ist das Budget für die Hilfe begrenzt. Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Es ist daher ratsam, nicht zu lange mit dem Antrag zu warten.

Darüber hinaus müssen diese Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt sein:

  • Verbraucher müssen mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks heizen.
  • Verbraucher müssen eine Verdoppelung Ihrer Energiekosten zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 hinnehmen.
  • Nur beheizte Wohnflächen werden bezuschusst, nicht andere Flächen wie etwa Büros oder Lagerflächen. Ab 90 Prozent Wohnflächenanteil wird pauschal vollständig gefördert.

Grundsätzlich müssen Verbraucher eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit ihrer Brennstoffrechnung abgeben. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll laut chip.de der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weiterreichen.

Das Merkblatt für Härtefallfilfen finden Sie im Anhang an diesen Artikel.