Die Bildung von Ortsbeiräten ist in der Hauptsatzung der Gemeinde Schauenburg festgelegt. Die Zahl der Mitglieder wurde auf sieben festgelegt. In den Aufgaben unmittelbar Kraft des Gesetzes gehört das Recht auf Anhörung in allen wichtigen Angelegenheiten des Ortsbezirkes insbesondere zum Haushaltsplanentwurf. Daneben hat der Ortsbeirat das Recht zu Vorschlägen in allen Angelegenheiten seines Bezirkes. Darüber hinaus hat der Ortsbeirat die Pflicht, Stellungnahmen zu den von der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand vorgelegten Fragen abzugeben.
Der Ortsbeirat wird im Rahmen der Kommunalwahl auf fünf Jahre gewählt und wählt in seiner konstituierenden Sitzung einen Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin.
Die Ortsbeiräte in Schauenburg
Stand: 30. April 2023